Gesinnungsmerkmale als strafeinschränkende Faktoren?

Fil: Peralta, José Milton. Universidad Nacional de Córdoba. Facultad de Derecho; Argentina.

Bibliographic Details
Main Author: Peralta, José Milton
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Language:deu
Published: 2025
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11086/556892
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spelling rdu-unc.5568922025-08-07T21:21:09Z Gesinnungsmerkmale als strafeinschränkende Faktoren? Peralta, José Milton Tatstrafrecht info:eu-repo/semantics/publishedVersion Fil: Peralta, José Milton. Universidad Nacional de Córdoba. Facultad de Derecho; Argentina. Die Gesinnungsmerkmale stellen ein Problem für das Tatstrafrecht dar, weil sie angeblich über die Tat hinausgehen und eine Berücksichtigung des Täters implizieren. Nach einem Argumentationsmuster, das ich hier das "Einschränkungsargument" nennen will, ist das kein richtiges Problem. Denn es ist nicht so, dass diese Merkmale eine nach der Schwere der Tat bestimmte Strafe begründen, sondern es ist umgekehrt: Ihr Nichtvorhandensein mildert die entsprechende Strafe für eine Tat. Da das Tatstrafrecht als ein Prinzip zum Schutz des Täters gedacht wurde, kann ihre Berücksichtigung zugunsten des Täters keine Bedenken hervorrufen.Hauptziel dieser Arbeit ist es, zu zeigen, dass diese Strategie das Problem weder wirklich noch richtig lösen kann. Sie hat hauptsächlich zwei Schwächen. Zunächst wirft sie ein methodologisches Problem auf, weil sie unkontrollierbar ist. Denn es ist unbeweisbar, ob die Gesinnungsmerkmale (im Folgenden GM) die Strafe begründen oder einschränken. Das ist besonders auffällig bei der Strafzumessung (unten D.I.), es gilt aber auch bei der Strafbegründung (unten D.II.). Die Zweite ist normativ, denn von dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes aus gibt es schwere Bedenken gegen sie. Unabhängig davon, ob sie strafeinschränkend operieren, wird hier ein Unterschied zwischen zwei Taten gemacht, der ungerecht ist (E.I.). Diese Ungleichheit betrifft außerdem das Gedankenfreiheitsrecht (unten E.II.).Bevor ich mich diesen beiden Punkten zuwende, werde ich das Problem besser beschreiben (Punkt B.) und das Einschränkungsargument in seinem besten Licht darstellen (unten C.). Schließlich werde ich kurz aufzeigen, wie zumindest ein Teil meiner Kritik auch für andere fragwürdige Faktoren des Strafrechts benutzt werden kann (Punkt F.). info:eu-repo/semantics/publishedVersion Fil: Peralta, José Milton. Universidad Nacional de Córdoba. Facultad de Derecho; Argentina. Derecho 2025-08-07T16:35:23Z 2025-08-07T16:35:23Z 2017 bookPart 978-3-84871334-9 http://hdl.handle.net/11086/556892 deu Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/ Impreso
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