Historischer processus juris : In welchem sich Lucifer über JEsum, darumb daß er ihm die Höllen zerstöhret, eingenommen, die Gefangene darauß erlöst vnd hingegen ihn Lucifern gefangen vnd gebunden habe, auff das allerhefftige beklaget. Darinnen ein gantzer ordentlicher Proceß, von Anfang der Citation, biß auff das Endvrtheil inclusive, in erster vnd andere Instantz, darzu die Form, wie in Compromissen gehandelt wiro, einverleibt: Auch allerley Schrifften, Gerichtsgebräuch, Iuramenta vnd Pflicht, Commissiones Zengenverhör, sampt allen andern Acten vnd Actitaten zu dem Proceß gehörig, in etliche unterschiedliche Capita abgetheilet, vnd zu End bey einem jeden derselbigen, die darzu dienliche Observationes vnd Notabilia, mit ihren angehörigen Rechtsgründen vnd Akkegaten begriffen, vnd Zufinden seyn, vergleichen in Truck zuvor nie außgangen. Den Gerichtsschreibern, Procuratorn, Notarien, vnnd der Schreiberey Verwandten überauß nützlich, dienstlich vnd lieblich zuwissen Auffs new übersehen, mit mehrern Observationibus, ad Processum Cameralem göherig augurt vnd verbessert /
by: Ayrer, Jakob, 1569?-1625
Published: (1656)